Historie Bremerhaven
Historie der Innung Sanitär- und Heizungstechnik Bremerhaven-Wesermünde
Bis zur Jahrhundertwende, als das die Neuordnung des Handwerks bestimmende für die weitere Entwicklung des deutschen Handwerks so entscheidende Gesetz von 1897 in Kraft trat, hatten sich in Bremerhaven und den preußischen Nachbarorten insgesamt 24 Innungen gebildet.
Im Oktober 1898 beauftragten vierundzwanzig Kupferschmiede-, Klempner- und Gelbgießermeister und die Meister „verwandter Gewerbe“ den Klempnermeister Carl Bothas aus Geestemünde, die Gründung einer Zwangsinnung vorzubereiten. Klempnermeister Johann Vaupel hatte den gleichen Auftrag von seinen Kollegen aus Bremerhaven erhalten. Zu den verwandten gewerblichen Tätigkeiten wurde damals auch die Installation der Gas-, Wasser- und elektrischen Anlagen gerechnet. Nach den Angaben Vaupels befaßten sich von den 19 in Bremerhaven ansässigen Klempnermeistern mindestens 17 mit der Installation solcher Anlagen. Sowohl in Bremerhaven als auch in Geestemünde sollte die Innung die Bezeichnung „Zwangsinnung für das Klempner-, Kupferschmiede- und Gelbgießer-Gewerbe sowie für Installateure von Gas-, Wasserleitungs- und Elektrizitäts-Anlagen“ tragen.
1899 gründete sich die Klempner-, Kupferschmiede- und Gelbgießerinnung.
Die Innung in Geestemünde wurde am 1. Juli 1899, die Bremerhavener Innung am 1. Oktober 1899 errichtet. Die Innungen hatten damals in Bremerhaven 19, in Geestemünde für den Innungsbezirk der Kreise Lehe und Geestemünde 37 Mitglieder. Zum Obermeister wählte man in Geestemünder Carl Bothas.
Die Gewerbekommission hatte das Statut in der vorgelegten Form nicht genehmigt. Sie verlangte einige Änderungen. Obwohl die Innung mehrmals aufgefordert wurde, die Änderungen des Statuts zu beraten, unterließ man es, eine Versammlung einzuberufen. Offensichtlich war ein Interesse an der Gründung einer Innung nicht mehr vorhanden. Nun entschloß sich der Stadtrat in Bremerhaven, selbst zu handeln. Er berief eine Innungsversammlung ein, deren einziger Tagesordnungspunkt in der Beratung des Antrages über die Auflösung der Innung bestand. Außer den Einberufern war jedoch niemand erschienen. Auf den Antrag des Stadtrates löste nun die Gewerbekommission des Senats die Innung am 9. November 1900 wieder auf.
Erst im Jahr 1926 wurde die „Freie Vereinigung selbständiger Klempner und Installateure“ gegründet. Diese Vereinigung besaß jedoch nicht das Prüfungsrecht oder ähnliche den Innungen zustehende Rechte. Es war eine freie berufsständische Vereinigung ohne öffentlich-rechtlichen Charakter.
Die kommunalpolitischen Ereignisse in den Orten an der Unterweser blieben nicht ohne Einfluß auf die Entwicklung des Handwerks. Der Zusammenschluß Lehes und Geestemündes zur Stadt Wesermünde 1924, dem die Vereinigung der Kreise Lehe und Geestemünde zum Landkreis Wesermünde erst 1932 folgte, brachte für das Handwerk Erleichterungen in der Zusammenarbeit. Es gab, wie auch schon vor der Vereinigung häufiger geübt, nur noch eine Innung für die einzelnen Handwerke, deren Bezirke im allgemeinen den Stadt- und Landkreis umschloß. Wenn auch Bremerhaven, als zum bremischen Staatsgebiet gehörig, noch ausgeschlossen blieb, setzten die zentralen Landesbehörden Preußens und Bremens der Ausdehnung von Innungsbezirken auf die Stadt Bremerhaven keinen Widerstand entgegen.
Die Bewegung in der Handwerkerschaft endete wie überall in Deutschland auch in den Unterweserorten im Jahre 1933.
Die Initiative zur Gründung von Innungen, die bisher von den einzelnen Handwerksmeistern ausgegangen war, ging auf die Handwerkskammern über. An die Stelle der freien Entscheidung der Handwerkskammer, eine Innung zu bilden und ihr die von ihnen gewünschte Form der freien oder der Zwangsinnung zu geben, trat die Anordnung der Handwerkskammer, die nunmehr auch die Staatsaufsicht ausübte.
Im Handwerk gab es keine freien Innungen mehr, sondern nur noch Pflichtinnungen. Sie hatten sich dem für das Handwerk zuständigen „Reichsinnungsverband“ anzuschließen. Den Reichsinnungsverbänden war als Dachorganisation der „Reichsbund des Deutschen Handwerks“ übergeordnet. Die Zugehörigkeit zum überregionalen Verband wurde zur satzungsgemäßen Pflicht gemacht. Der Obermeister hatte die Innung zu „führen“. Er wurde von der Handwerkskammer berufen, nachdem der der Innung übergeordnete Fachverband seine Ansicht geäußert hatte. In erster Linie war es jedoch erforderlich, die Meinung des zuständigen Kreisleiters der NSDAP zu erfahren. Auf diese Weise wurde der entscheidende Einfluß der nationalsozialistischen Partei auf die Führung der Innung gesichert.
Der Ausbruch des zweiten Weltkrieges ließ das Innungsleben gänzlich erstarren. Die Forderungen an das Handwerk waren in dieser Zeit, wie in allen Bereichen des Gemeinschaftslebens, hart und unabweislich. Viele Meister und Gesellen gingen an die Front. Zahlreiche Betriebe mußten schließen.
Das Ende des Krieges führte zum völligen politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch des Reiches. Eine zentrale deutsche Staatsgewalt gab es nicht mehr. Die handwerkliche Organisation war, soweit überhaupt noch vorhanden, funktionsunfähig.
Die amerikanische Besatzungsmacht, der die überlieferte, festgefügte und geordnete Organisation des deutsche Handwerks unbekannt war, sah darin ein Werk des von ihnen besiegten politischen Systems. Sie unterließ es deshalb zunächst, Richtlinien für den Aufbau einer neuen Handwerksorganisation zu erlassen und duldete auch nicht die Initiative der Handwerkerschaft.
Die Lage der Bevölkerung zwang zum Einsatz des Handwerks. Ernährung, Bekleidung, Wohnungen und vieles andere mußten beschafft und, soweit noch vorhanden, erhalten werden. Ohne eine funktionsfähige Handwerksorganisation konnten die Aufgaben nicht gelöst werden.
Der Einsicht der britischen Besatzungsmacht dürfte es zu danken sein, daß die Handwerkskammer Lüneburg-Stade schon im Mai 1945 neu gegründet werden konnte. Den Wünschen der Handwerkskammern kam die britische Militärregierung entgegen, als sie am Anfang des Jahres 1947 die „Aufbauordnung für das Handwerk in der britischen Zone“ erlassen hatte. Die wesentlichsten Teile des früheren Rechts, der große Befähigungsnachweis und der Charakter der Kammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen als Körperschaften öffentlichen Rechts, waren in dieser Handwerksordnung als weiterhin geltendes Recht festgelegt.
Der Wiederaufbau der Handwerksorganisation in Bremen wurde durch eine Anordnung des damaligen regierenden Bürgermeisters am 11. Juni 1945 eingeleitet. Die Betreuung des Handwerks übernahm in Bremen eine „Abteilung Handwerk“ der Handelskammer Bremen. Damit wurde im Grunde die Tradition der alten Gewerbekammer fortgesetzt.
Die Errichtung selbständiger Handwerkskammern in allen von den westlichen Siegermächten besetzten Gebieten Deutschlands legte den Gedanken nahe, auch für Bremen eine Handwerkskammer zu errichten. Der organisatorischen Lösung von der Handelskammer standen keine Schwierigkeiten entgegen. So konnte die Handwerkskammer Bremen zum 1. Oktober 1947 wiedergegründet werden. Der Senator für Wirtschaft genehmigte am 29. Oktober 1947 die Errichtung der Kammer.
Mit der Eingliederung in das Land Bremen nahm die Stadt Wesermünde den Namen „Bremerhaven“ an. Während der Stadtbezirk der Kreishandwerkerschaft nunmehr dem Kammerbezirk Bremen zugeordnet wurde, blieb der Landkreis Wesermünde im Bereich der Handwerkskammer Lüneburg-Stade.
Der Kreishandwerksmeister, der Vorstand der Kreishandwerkerschaft sowie die Obermeister der Innungen wurden 1945 nach der Besetzung durch die alliierten Truppen zunächst von der Militärregierung eingesetzt. Bis Mitte 1946 wurden jedoch die Obermeister nach und nach wieder von den Innungsmitgliedern frei gewählt.
Am 11. Juli 1946 fand die erste Versammlung der freigewählten Obermeister statt. Der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde gehörten damals 23 Handwerksinnungen, so auch die Klempner- und Installateurinnung, mit insgesamt 2600 Betrieben an (heute sind es noch 14 Innungen)




